Das volle Autonomierecht
Die Verfassung Chinas und das Gesetz über die nationale Gebietsautonomie verleihen dem Autonomen Gebiet Tibet das volle Autonomierecht. Es umfaßt die Befugnisse, autonome Bestimmungen und spezielle Regelungen entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Nationalitäten des Gebiets auszuarbeiten, den Wirtschaftsaufbau und die Erschließung und Nutzung der örtlichen Naturressourcen unabhängig zu arrangieren und zu verwalten, die örtlichen Finanzeinahmen und die Beihilfen seitens der Zentralregierung selbständig zu verwenden, die Erziehung und das Kulturwesen wie Literatur, Kunst, Verlagswesen, Rundfunk, Film, Fernsehen usw. unabhängig zu entwickeln. Seit dem Jahr 1965 haben der Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet und sein Ständiger Ausschuß über 150 lokale Gesetze und Verordnungen, Bestimmungen und Beschlüsse über die Politik, Wirtschaft, Kultur und Erziehung, die der Realität in Tibet und den Interessen der tibetischen Bevölkerung entsprechen, ausgearbeitet, z. B. eine „Geschäftsordnung des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet“, „Vorschriften für den Denkmalschutz“, „Forstschutzbestimmungen des Autonomen Gebiets Tibet“, „Verwaltungsmaßnahmen für den Bergbau durch kollektive Bergwerksunternehmen und Privatbetriebe“ und „Anpassungsbestimmungen für die Durchführung des Ehegesetzes der Volksrepublik China“. Die Ausarbeitung und Durchführung der lokalen Gesetze und Verordnungen haben eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung der demokratischen Rechte und die Entwicklung der tibetischen Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur geschaffen.
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